Krankenversicherung
Ergänzt am 10.03.2013
Normalerweise halte ich unsere Angelegenheiten ja aus dem, was ich über Politik und Soziales schreibe, raus. Aber das können wir nicht für uns behalten, weil wir leider auch kein Einzelfall sind.
Am 27.08.2012 dachten wir, dass wir mich wirklich wieder mobil bekommen würden. Denn an diesem Tag kam ein Mitarbeiter der Firma Speedy, welche handbikes vertreibt. Man kann es sich wie ein Dreirad vorstellen, wenn das handbike an den Rollstuhl gekoppelt ist. Nur das man es nicht mit den Beinen "in die Pedale tritt", sondern mit den Armen. Außerdem hat das handbike einen Hilfsmotor, den man zuschalten kann, wenn es zu anstrengend wird. Es ist nicht zu verwechseln mit beispielsweise einem e-Rolli, der von allein vorwärts kommt. Bei dem handbike muss man schon was tun, auch wenn man Hilfe von einem Motor bekommt. Aber das soll ja auch so sein, denn dieses Gefährt soll ja auch einen therapeutischen Zweck erfüllen.
Drei Wochen, nachdem wir dem Sanitätshaus die Unterlagen zugeschickt hatten, riefen wir bei der Krankenkasse an, um uns nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Doch der Antrag war erst zwei Tage da. Also hatten wir schon drei Wochen verloren, weil das Sanitätshaus den Kostenvoranschlag nicht fertig bekam. Anfang Oktober wurde der Antrag vom Sanitätshaus dann endlich bei der Krankenkasse eingereicht. Nachdem wir vier Wochen nichts hörten rief ich immer wieder bei der Krankenkasse an. Jedoch war der Antrag einmal grad in Bearbeitung, ein anderes mal beim Vorgesetzten, dann ging nichts weiter, weil die Sachbearbeiterin nicht da war. Als der Antrag zum MDK ging, dachten wir, dass es endlich weiter geht. Wieder nur vertrösten, weil der Gutachter nicht da war, krank war oder Feiertage dazwischen lagen.
Am 07.01.2013 bekamen wir dann voller Spannung die Ablehnung. Doch das, was in dem Schreiben stand und nach Aktenlage beurteilt wurde, ohne mich einmal zu sprechen oder anzusehen, hatten wir nicht erwartet: Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln mit Elektroantrieb sei die Fahrtauglichkeit, welche der MDK der Krankenkasse bei mir nicht sah. Aus diesem Grunde könne mir das handbike nicht zur Verfügung gestellt werden. Es wäre mir aber freigestellt, meine Fahrtauglichkeit im Rahmen eines Gutachtens durch den Tüv NORD bestätigen zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 500€ plus Fahrtkosten. Die Kosten für das Gutachten würden nur übernommen, wenn die Fahrtauglichkeit festgestellt werden würde. Im Falle einer Fahruntauglichkeit würden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Das "Tüpfelchen auf dem i" hält die Ablehnung im letzten Absatz bereit. Der MDK hält das handbike nämlich als keine Lösung des Problems, dass Claudia vom Schieben des schweren und klobigen Pflegerollis Rückenschmerzen bekommt und schon hat.
Wir hatten mit allem gerechnet, auch mit einer Ablehnung. Für alle Argumente hätte man auch Gegenargumente finden können. Doch wie reagiert man auf so eine Argumentation? Die einzige Möglichkeit schien uns, dass wir dieses Gutachten wirklich angehen. Erste Erkundigungen bei der Krankenkasse jedoch zeigten, dass dies nicht die einzige Hürde wäre, denn selbst bei Fahrtauglichkeit würde ich das handbike nicht bekommen, welches der letzte Absatz besagte. Dann holte ich Erkundigungen beim Tüv bezüglich des Gutachtens ein und dieser Schoss uns dann ins Aus: Das Gutachten würde in Kiel gemacht, etwa 100km von Lübeck entfernt. Dort hinzukommen würde ich zwar schaffen, aber dann solch starke Schmerzen haben und dermaßen zucken, dass kein Gutachter mir eine Fahrtauglichkeit bescheinigen würde. Und wenn, dann würde ich spätestens beim Reaktionstest durchfallen.
Dieses handbike könnte mir wieder Lebensqualität und Mobilität geben, doch wie geht es ohne dieses Hilfsmittel weiter? Ich habe die Schmerzpumpe bekommen, damit ich wieder mehr Lebensqualität erreichen kann. Doch wie soll ich die erreichen, wenn ich weiterhin die gleichen Optionen habe, wie vor der OP: Entweder auf fremde Hilfe angewiesen sein (und auch mit dieser nicht wirklich weiter als vor die Tür zu kommen) oder im Bett liegen. Dieser Vorgang mit der Krankenkasse macht uns mittlerweile allen zu schaffen: Ich habe verstärkte Schmerzen und zucke mehr, kann mich kaum auf den Beinen halten und schlafe schlecht. Zudem mache ich mir immer mehr Gedanken, wofür ich eigentlich die ganzen Jahre so gekämpft habe. Claudia geht es ähnlich. Ihr Körper reagiert mit etlichen und starken Entzündungen und ihr Schlaf-Wach-Rythmus ist schon mehr als nur gestört. Und Sarah bekommt den ganzen Mist natürlich auch mit und möchte manches Mal einfach nur der Situation entfliehen. Die Zukunft mit der Schmerzpumpe hatten wir uns anders vorgestellt.
-> Nach diesem vermeindlichen Aus konnten wir trotzdem noch einmal Mut fassen und legten Widerspruch ein, denn wir wollten nicht so kamplos aufgeben. Außerdem brauchten wir die Ablehnung vom Widerspruch, um uns mit unserem Anliegen an die Eingliederungshilfe wenden zu können und das handbike vielleicht hierüber beantragen zu können, wenn alle Stricke reißen. Wir sammelten Atteste von Ärzten, die bescheinigten, dass ich definitiv in der Lage bin ein handbike zu führen, und beantragten Akteneinsicht, als uns ein erneutes Schreiben der Krankenkasse erreichte. Der MDK sollte den Fall nochmals prüfen und wir sollten doch mit der Akteneinsicht warten, bis das zweite Gutachten feststeht. Nur: Warum sollte das zweite Gutachten anders aussehen als das Erste? So beschlossen wir die Atteste schon vor Vollendung des Widerspruchs der Krankenkasse zukommen zu lassen. Außerdem ließen wir einen Kostenvoranschlag für Vollzeitpflege von unserem Pflegedienst machen, denn sollte sich die Situatuion nicht ändern, kann meine Frau nicht garantieren, dass sie die Vollzeitpflege noch lange durchhält, da sie selbst körperlich angeschlagen ist und sie die ganze Situation natürlich genau so belastet wie mich. Wir schickten mails, versuchten Druck zu machen, argumentierten - und warteten. Denn der MDK brauchte wieder einmal ewig, obwohl mittlerweile bekannt war, wie dringlich die ganze Sache ist.
Wider sind ein paar Wochen vergangen und mittlerweile liegt das Zweitgutachten endlich vor: Das handbike wurde wieder abgelehnt, beurteilt nach Aktenlage, basierend auf einem Pflegegutachten, das zwei Jahre alt ist und gemacht wurde, als ich die Pumpe noch nicht hatte, große Mengen an Morphin schlucken musste und das Baclofen zum Eindämmen der Zuckungen noch nicht bekam! Argumentiert wird u.a. damit, dass ich orientierungslos bin, einen demenziellen Zustand erreicht hätte, der in keinem Arztbericht jemals erwähnt wurde, und ich auf Grund der starken Zuckungen nicht in der Lage bin dieses handbike zu führen. Aber wir hatten immerhin, was wir für die Eingliederungshilfe brauchten und konnten weitermachen. Jedoch erreichte uns bei einem Gespräch mit der Behindertenhilfe der endgültige Niederschlag: Da nämlich ganz klar geregelt ist, dass die Krankenkasse für Hilfsmittel, also auch für Rollstühle und alles was damit zusammen hängt, zuständig ist und zahlen muss, können wir auch von der Eingliederungshilfe keine Hilfe erwarten. Und jetzt sind wir da, wo der MDK uns haben wollte..
Etwa 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Bereitschaft zur Spende ist jedoch nach wievor verhalten. Dies liegt zumeist an mangelnder Aufklärung und Unwissenheit der möglichen Spender. Viele Menschen sterben, bevor sie ein geeignetes Organ bekommen. Die Bereitschaft zur Organspende soll nun durch die "Einführung der Entscheidungslösung" verbessert werden. Die Organspende soll weiterhin freiwillig bleiben, doch jeder Mensch soll sich nun mit dem Thema Organspende auseinander setzen, indem er regelmäßig von den Krankenkassen zu diesem Thema angeschrieben wird. Natürlich kann man sich aber weiterhin auch jederzeit bei der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" zu diesem wichtigen Thema erkundigen. Dort bekommt man Antworten auf seine Fragen, Infomaterial und auch die nötigen Ausweise zur Organspende.
Die Zuzahlung ohne sinnvollen Zweck hat ein Ende: Ab Januar 2013 ist bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung keine Praxisgebühr mehr zu entrichten. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger um rund zwei Milliarden Euro entlastet und ein Teil der finanziellen Überschüsse der Krankenkassen werden damit zurückgegeben. Für die Krankenhäuser und Arztpraxen bedeutet das, dass sie von einem erheblichen bürokratischen Aufwand befreit werden. Damit kann theoretisch wieder mehr Zeit in die Patientenversorgung fließen.